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Betriebsanweisung |
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Hubladebühne an
Fahrzeugen |
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1.
Anwendungsbereich |
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Bedienung
von Hubladebühnen (Ladebordwand) an Fahrzeugen |
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2. Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Quetschstellen
beim Öffnen und Schließen der Hubladebühne -
Herabfallen
nachrückenden Ladegutes -
Abstürzen/Abrutschen
beim Bewegen auf der Hubladebühne und beim Beladen des
Fahrzeugs mit Flurförderzeugen |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Die
Hubladebühne darf nur von Personen bedient werden, die mind. 18 Jahre alt und
in der Bedienung der Hubladebühne unterwiesen sind. Die Personen müssen durch
den Unternehmer mit dem Bedienen der Hubladebühne schriftlich beauftragt
sein. -
Zur
Verfügung gestellte Sicherheitsschuhe benutzen. -
Die
Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten. -
Nur
regelmäßig geprüfte Hubladebühnen benutzen (gültige Prüfplakette). -
Das
Fahrzeug ist vor Fahrtantritt auf seinen betriebssicheren Zustand zu prüfen. -
Das
Fahrzeug ist standsicher und so aufzustellen, dass keine Quetsch- und
Scherstellen zwischen der Hubladebühne und Teilen der Umgebung auftreten. Das
Fahrzeug ist gegen Wegrollen zu sichern. -
Bei
Be- und Entladen mit kraftbetriebenen Flurförderzeugen muss das Fahrzeug, zusätzlich
zu der Feststellbremse, gegen Wegrollen durch Vorlegen von Radkeilen
gesichert werden. -
Mit
offener Hubladebühne darf das Fahrzeug nur zur Positionierung an der
Ladestelle bewegt werden und auch nur, wenn die Hubladebühne leer ist. -
Hubladebühne
nur mit einwandfreier Warnmarkierung und eingeschalteten Warnblinkleuchten
einsetzen und Gefahrenbereich beobachten. -
Mit
dem Fahrzeug darf nur rückwärts gefahren werden, wenn keine Personen durch
das Rückwärtsfahren gefährdet werden. Bei Bedarf muss sich der Fahrer durch
eine geeignete Person einweisen lassen. Signale vereinbaren! Wird die
Sichtverbindung zwischen Fahrer und Einweiser unterbrochen, hat der Fahrer
sofort anzuhalten. -
Der
unnötige Aufenthalt auf oder im Bewegungsbereich der Hubladebühne ist verboten.
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Verboten
sind ferner: ·
der
Aufenthalt unter der Hubladebühne und der Last, ·
das
Auf- und Abspringen bei bewegter Hubladebühne, ·
das
Mitfahren auf der geöffneten Hubladebühne bei Bewegung des Fahrzeuges, ·
die
Verwendung der Ladebühne als Hubarbeitsbühne. -
Die
Hubladebühne darf nicht über die zulässige Belastung hinaus belastet werden.
Lasten sind so auf der Hubladebühne aufzubringen, dass unbeabsichtigte
Lageveränderungen verhindert sind. -
Beim
Heben und Senken: Lasten immer auf der Plattform absetzen und Transportmittel
gegen Wegrollen sichern. -
Nur
Lasten mit der Hubladebühne transportieren, die gegen Auseinanderfallen und
Verschieben gesichert sind. -
Festhaltevorrichtung
benutzen! -
Transportfahrten
dürfen nur mit geschlossener Hubladebühne erfolgen. Vor dem Wegfahren
Hubladebühne verriegeln. -
Beim
Einsatz an Laderampen ist darauf zu achten, dass die Hubladebühne die
Laderampe ausreichend überlappt und sicher aufliegt. Keinesfalls dürfen Hubladebühne
und Laderampe durch ein Überfahrblech verbunden werden. -
Ist
an der Laderampe eine Ladebrücke vorhanden, so ist die Hubladebühne abgesenkt
und unter die Ladebrücke zu schieben. Das direkte Auflegen der Ladebrücke auf
die Hubladebühne ist verboten. -
Beim
Entladen des Fahrzeugs federt die Hubladebühne aus, wodurch zwischen
Laderampe und Hubladebühne ein Spalt entsteht. Daher muss die Hubladebühne
während des Entladevorgangs manuell über die Steuervorrichtung immer wieder
abgesenkt werden. |
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4.
Verhalten bei störungen |
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Bei
Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel stillsetzen und
den Vorgesetzten ·
Bei
drohenden Umweltschäden à Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten (Bindemittel)
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5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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6. Instandhaltung |
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Instandhaltungsarbeiten
dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. ·
Kontroll-/Reinigungsarbeiten
dürfen nur bei abgeschaltetem Fahrzeug und über ordnungsgemäße Aufstiege
erfolgen ·
Vor
Beginn von Instandhaltungsarbeiten unter der angehobenen Ladebordwand ist
diese gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern. |
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