Betriebsanweisung

 

 

Hubladebühne an Fahrzeugen

 

 

1. Anwendungsbereich

 

 

 

Bedienung von Hubladebühnen (Ladebordwand) an Fahrzeugen

 

 

2. Gefahren für Mensch und Umwelt

 

 

Gefahren durch

-          Quetschstellen beim Öffnen und Schließen der Hubladebühne

-          Herabfallen nachrückenden Ladegutes

-           Abstürzen/Abrutschen beim Bewegen auf der Hubladebühne und beim Beladen

des Fahrzeugs mit Flurförderzeugen

 

 

3. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 

 

 

 

 

-          Die Hubladebühne darf nur von Personen bedient werden, die mind. 18 Jahre alt und in der Bedienung der Hubladebühne unterwiesen sind. Die Personen müssen durch den Unternehmer mit dem Bedienen der Hubladebühne schriftlich beauftragt sein.

-          Zur Verfügung gestellte Sicherheitsschuhe benutzen.

-          Die Betriebsanleitung des Herstellers ist zu beachten.

-          Nur regelmäßig geprüfte Hubladebühnen benutzen (gültige Prüfplakette).

-          Das Fahrzeug ist vor Fahrtantritt auf seinen betriebssicheren Zustand zu prüfen.

-          Das Fahrzeug ist standsicher und so aufzustellen, dass keine Quetsch- und Scherstellen zwischen der Hubladebühne und Teilen der Umgebung auftreten. Das Fahrzeug ist gegen Wegrollen zu sichern.

-          Bei Be- und Entladen mit kraftbetriebenen Flurförderzeugen muss das Fahrzeug, zusätzlich zu der Feststellbremse, gegen Wegrollen durch Vorlegen von Radkeilen gesichert werden.

-          Mit offener Hubladebühne darf das Fahrzeug nur zur Positionierung an der Ladestelle bewegt werden und auch nur, wenn die Hubladebühne leer ist.

-          Hubladebühne nur mit einwandfreier Warnmarkierung und eingeschalteten Warnblinkleuchten einsetzen und Gefahrenbereich beobachten.

-          Mit dem Fahrzeug darf nur rückwärts gefahren werden, wenn keine Personen durch das Rückwärtsfahren gefährdet werden. Bei Bedarf muss sich der Fahrer durch eine geeignete Person einweisen lassen. Signale vereinbaren! Wird die Sichtverbindung zwischen Fahrer und Einweiser unterbrochen, hat der Fahrer sofort anzuhalten.

-          Der unnötige Aufenthalt auf oder im Bewegungsbereich der Hubladebühne ist verboten.

-          Verboten sind ferner:

·         der Aufenthalt unter der Hubladebühne und der Last,

·         das Auf- und Abspringen bei bewegter Hubladebühne,

·         das Mitfahren auf der geöffneten Hubladebühne bei Bewegung des Fahrzeuges,

·         die Verwendung der Ladebühne als Hubarbeitsbühne.

-          Die Hubladebühne darf nicht über die zulässige Belastung hinaus belastet werden. Lasten sind so auf der Hubladebühne aufzubringen, dass unbeabsichtigte Lageveränderungen verhindert sind.

-          Beim Heben und Senken: Lasten immer auf der Plattform absetzen und Transportmittel gegen Wegrollen sichern.

-          Nur Lasten mit der Hubladebühne transportieren, die gegen Auseinanderfallen und Verschieben gesichert sind.

-          Festhaltevorrichtung benutzen!

-          Transportfahrten dürfen nur mit geschlossener Hubladebühne erfolgen. Vor dem Wegfahren Hubladebühne verriegeln.

-          Beim Einsatz an Laderampen ist darauf zu achten, dass die Hubladebühne die Laderampe ausreichend überlappt und sicher aufliegt. Keinesfalls dürfen Hubladebühne und Laderampe durch ein Überfahrblech verbunden werden.

-          Ist an der Laderampe eine Ladebrücke vorhanden, so ist die Hubladebühne abgesenkt und unter die Ladebrücke zu schieben. Das direkte Auflegen der Ladebrücke auf die Hubladebühne ist verboten.

-          Beim Entladen des Fahrzeugs federt die Hubladebühne aus, wodurch zwischen Laderampe und Hubladebühne ein Spalt entsteht. Daher muss die Hubladebühne während des Entladevorgangs manuell über die Steuervorrichtung immer wieder abgesenkt werden.  

 

 

4. Verhalten bei störungen

 

 

 

·         Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen, Arbeitsmittel stillsetzen und den Vorgesetzten
informieren:
( ______

·         Bei drohenden Umweltschäden à Maßnahmen zur Schadensbegrenzung einleiten (Bindemittel)

 

 

5. Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe

 

 

·         Verletzten sofort Erste Hilfe leisten
(Blutungen stillen, verletzte Körperteile ruhig stellen, den Verletzten beruhigen)

·         Falls erforderlich den Notarzt rufen:    ( 0 - 112

·         Ausgebildete Ersthelfer verständigen

·         Erste-Hilfe-Leistungen sind in das Verbandbuch einzutragen

·         Unfälle sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______

 

 

6. Instandhaltung

 

 

 

·         Instandhaltungsarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden.

·         Kontroll-/Reinigungsarbeiten dürfen nur bei abgeschaltetem Fahrzeug und über ordnungsgemäße Aufstiege erfolgen

·         Vor Beginn von Instandhaltungsarbeiten unter der angehobenen Ladebordwand ist diese gegen unbeabsichtigte Bewegung zu sichern.